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Impressum

Auf Beschluss der Zukunftskonferenz vom April 2002 wurde im September 2002 ein vorläufiges Jugendparlament gewählt. Nachdem die Stadtverordneten der Stadt Zossen das Jugendparlamentes in die Satzung der Stadt Zossen aufgenommen haben und auch für das Jugendparlament selbst eine Satzung beschlossen haben, wurden im Januar 2005 die ersten regulären Wahlen durchgeführt.

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Präambel des Jupa-Zossen

Die Jugendlichen der Stadt Zossen sollen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkannt, gefordert und gefördert werden. Sie sollen die Chance zur Mitgestaltung unserer Stadt mit ihren Ortsteilen erhalten und zu Planungen und Entscheidungen der Stadt, die sich mit Angelegenheiten der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen, angehört werden.

Das Parlament soll:
  • Interessenvertreter aller Kinder und Jugendlichen sein, für diese tätig und deren Sprachrohr sein
  • Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Planungen und Entscheidungen zur Kinder- und Jugendarbeit organisieren und sicherstellen
  • Die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung auf Belange und Probleme der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen
  • Sich in die politische Arbeit und Aufklärung einbringen
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