Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht, welche sich aus dem § 18a BbgKVerf ergibt, sollen junge Menschen in brandenburgischen Städten, Gemeinden und Landkreisen an den „sie berührenden Gemeindeangelegenheiten“ beteiligt werden. Es gibt vielfältige Beispiele, Modellvorhaben, Gremien und Strukturen in Brandenburg, in die Kinder und Jugendliche sowie ihre Perspektiven eingebunden sind. Die geschlechtersensible Analyse von Kinder- und Jugendbeteiligung steckt derzeit noch „in den Kinderschuhen“. Im Rahmen einer Beobachtung während laufender Beteiligungsworkshops mit jungen Menschen sollen durch Beobachtungen und Dokumentation Daten erhoben werden, die anschließend durch das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung ausgewertet werden.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg ist ein Projekt der:

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Es wird finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.