In Königs Wusterhausen wird der § 18a durch den Jugendbeirat umgesetzt. Wir waren mit dem Vorsitzenden des Jugendbeirates, Lambert Wolff, im Gespräch.

 

In Königs Wusterhausen werden die Jugendlichen in ihren Schulen und in den Einrichtungen der Jugendhilfe gewählt, um zur Jugendkonferenz entsendet zu werden. Für die Teilnahme unterhalb der Woche erhalten sie eine Freistellung ihrer Schule. Auf der Konferenz werden der Beirat und seine Themen gewählt.

Der Jugendbeirat veranstaltet Parties und Open Air Kinos. Diese werden aus der Kulturförderrichtlinie der Stadt finanziert. Die Konferenz wird vom DKHW gefördert. Anträge stellt der Beirat über die Träger der freien Jugendhilfe.

Der Beirat engagiert sich, um Jugendliche auf Kreis- und Landesebene zu vernetzen und verfasst regelmäßig Stellungnahmen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten zum Beispiel zu geplanten Bauvorhaben und der Abholzung von Mischwäldern. Perspektivisch will der Beirat den Jugendcheck auf kommunaler Ebene anstoßen. Der Beirat war dazu bereits mit Franziska Giffey im Gespräch.

Der Vorsitzende konstatiert: Kinder- und Jugendliche haben eine politische Meinung und ein Bewusstsein für die Probleme dieser Welt. Häufig nehmen sie die Angebote einer Kommune zur Mitwirkung nicht als solche wahr, um Einfluss auf die von ihnen wahrgenommenen Probleme nehmen zu können. Sie wollen etwas verändern, verstehen aber nicht, dass das auf kommunalpolitischer Ebene anfangen kann. Die Kommunen können hier noch an ihrer Kommunikation arbeiten und Anschlussfähigkeit herstellen.

 

Veranstaltung JugendbeiratKW Foto: Lambert Wolff

 

Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB): Den Jugendbeirat gibt es schon viele Jahre in Königs Wusterhausen. Wie haben Sie die Entwicklung und Einflussnahme in das Stadtgeschehen erlebt?

Lambert Wolff (LW): Der Jugendbeirat hat bis 2015 eigentlich keine Rolle gespielt.

KiJuBB: Was hat sich seitdem geändert?

LW: In 2015 hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung des Landes Brandenburg erstmals eine Jugendkonferenz mit dem Ziel abgehalten, Jugendliche über Kommunalpolitik zu informieren und zum Mitmachen zu begeistern. Auf der Konferenz wurde erklärt, was der Jugendbeirat ist und wie er funktioniert. Am Ende der Konferenz wurde der Jugendbeirat von den Jugendlichen gewählt.

KiJuBB: Wie viele Jugendliche haben an den Konferenzen teilgenommen?

LW: Wir haben mittlerweile drei Konferenzen durchgeführt, und es haben sich im Schnitt immer um die 100 Jugendliche beteiligt. Die Jugendlichen werden in ihren Schulen und in den Einrichtungen der Jugendhilfe gewählt und von ihnen entsendet. Für die Teilnahme unterhalb der Woche erhalten sie eine Freistellung ihrer Schule.

KiJuBB: Eine beachtliche Zahl. Das heißt, es hat sich seit 2015 einiges getan. Wie haben Sie es geschafft, den Jugendbeirat in die öffentliche Wahrnehmung zu bekommen?

LW: Mit der Wahl in 2015 haben wir die anschließende Amtszeit ausschließlich dafür genutzt, uns bei den Jugendlichen bekannt zu machen. Wir wollten wegkommen von der Wahrnehmung, dass bei dem Jugendbeirat und in Königs Wusterhausen im Allgemeinen nichts passiert. Für junge Menschen von 16 bis 27 Jahren haben wir seit 2015 drei Partys im KW-Eventcenter organisiert. Eintritt frei. Das hat um die 600 junge Menschen angezogen und auch dem Eventcenter als solches wieder Leben eingehaucht. Seitdem findet dort wieder viel mehr statt, also zum Beispiel die Fritz Party und die Schlagerparty.

Wir wollten auch neue Zielgruppen ansprechen und haben bislang zwei Open-Air Kino-Events auf der Festwiese in KW organisiert. Hier erreichen wir bis zu 400 Menschen und können „nebenbei“ auf unsere politische Arbeit aufmerksam machen.

KiJuBB: Wie werden diese Veranstaltungen denn finanziert?

LW: Da wir keine*n originäre*n Ansprechpartner*in für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtverwaltung haben, gestaltet sich das als Herausforderung.

Die Jugendkonferenzen werden über das Deutsche Kinderhilfswerk gefördert. Hier stellen die Träger der freien Jugendhilfe, die in der jeweiligen Amtszeit für uns zuständig sind, die Fördermittelanträge.

Die Partys und die Kinovorführungen werden über die Kulturförderrichtlinie finanziert, die jährlich mit 8.000 € hinterlegt ist. Dann gibt es noch die Sozialförderrichtlinie mit 5.000 € jährlich, bei der wir Anträge stellen können. Das sollte eigentlich nicht unsere Aufgabe sein, sondern von einer Geschäftsstelle erledigt werden, die für uns in der Stadtverwaltung eingerichtet wird.

KiJuBB: Moment, ihr habt keine Ansprechperson in der Stadtverwaltung, in deren Aufgabenbereich die Kinder- und Jugendbeteiligung fällt?

LW: Richtig. Wir hatten dazu eine Beschlussvorlage erarbeitet: „Antrag auf Schaffung einer Geschäftsstelle für die Beiräte der Stadt“. Mit der Geschäftsstelle hätten wir einen Verantwortlichen in der Verwaltung, der uns Jugendliche darin unterstützt, die Kinder- und Jugendbeteiligung auch strategisch weiterzuentwickeln, indem er uns viele organisatorische Aufgaben abnimmt. Allerdings fand die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit, weil es offene Fragen zur Verortung innerhalb der Verwaltung und zur Finanzierung gab. Oder einfacher gesagt, es ist politisch nicht gewollt.

Organisatorisch ist es nun so, dass wir zwei Stellen haben an die wir uns wenden können: In wechselnden Zuständigkeiten eine*n Ansprechpartner*in aus dem Kreis der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Kreissportbund, Diakonische Werk Lübben), über die wir Fördermittelanträge für die Jugendkonferenzen stellen können. Er/sie unterstützt uns inhaltlich und fungiert als sozialpädagogische Betreuung. Und wir haben einen Ansprechpartner in der Stadtverwaltung. Seine Aufgaben sind vergleichbar mit den Aufgaben vom Sitzungsdienst.

KiJuBB: Hat der Jugendbeirat denn dann überhaupt Kapazitäten, über die Partys, Kinos und Konferenzen hinaus Projekte anzugehen? Wenn ja, welche sind das?

LW: Wir besuchen viele Veranstaltungen, zum Beispiel den Jugendaudit zum Jugendcheck und den Bundeskongress zur allgemeinen Vernetzung von Jugendgremien. Insgesamt sind wir gut vernetzt mit Potsdam und Berlin. Mit Franziska Giffey war ich zum Jugendcheck auf kommunaler Ebene im Gespräch. Die Idee ist auf Anklang gestoßen. Doch die Verwaltungsmühlen mahlen langsam. Es gibt bislang keine Vernetzung der Jugendlichen auf Kreis- und Landesebene, so wie es in der Schülervertretungsstruktur vorgesehen ist. Da per Gesetz verboten ist, kommunale Jugendvertretungen und Schülervertretung zu vermengen, müssen wir hier eigene Strukturen aufbauen. Wir denken diesen Schritt bei unseren Vernetzungsaktivitäten mit. Es muss aber auch was von den Jugendvertretungen aus den anderen Kommunen kommen, damit dies gelingen kann.

Und selbstverständlich beschäftigen wir uns mit unseren kommunalpolitischen Angelegenheiten und verfassen hier regelmäßig Stellungnahmen zum Beispiel zu geplanten Bauvorhaben und der Abholzung von Mischwäldern.

KiJuBB: Was haben Sie für Lehren aus den vergangenen Jahren gezogen?

LW: Die Fluktuation im Beirat ist aufgrund des jungen Alters der Mitglieder und der sich schnell wandelnden Lebensumstände relativ groß. Aber im Großen und Ganzen läuft es sehr gut in KW. Über die Wahlen zur Teilnahme an den Jugendkonferenzen erreichen wir die Jugendlichen, die sonst nicht ins Rathaus gehen würden. Die Konferenzen selbst laufen sehr basisdemokratisch ab.

Kinder- und Jugendliche haben eine politische Meinung und ein Bewusstsein für die Probleme dieser Welt. Häufig nehmen sie die Angebote einer Kommune zur Mitwirkung nicht als solche wahr, um Einfluss auf die von ihnen wahrgenommenen Probleme nehmen zu können. Sie wollen etwas verändern, verstehen aber nicht, dass das auf kommunalpolitischer Ebene anfangen kann. Die Kommunen können hier noch an ihrer Kommunikation arbeiten und Anschlussfähigkeit herstellen.

KiJuBB: Welche Auswirkungen hat der § 18a auf Kinder- und Jugendbeteiligung in Königs Wusterhausen?

LW: Aus meiner Perspektive war die Verankerung des Jugendbeirates in unserer Hauptsatzung im Dezember 2018 unabhängig von der Gesetzesnovelle. Insofern hatte der 18a keine Auswirkungen.

Das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg ist ein Projekt der:

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Es wird finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.