Kommunale Regelungen zum §18a BbgKVerf

Bild18aRegelungenFast 95% aller Kommunen und Landkreise im Land Brandenburg haben nach der Einführung des §18a in die Brandenburger Kommunalverfassung im Sommer 2018 ihre Hauptsatzungen angepasst oder ergänzt und die Formen der Beteiligung verankert, um jungen Menschen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu ermöglichen. Dabei ist eine Vielzahl an Angeboten und Methoden festgeschrieben worden. Wo das überall der Fall ist, zeigt eine Übersichtskarte (zum Öffnen auf das Bild klicken). Die Datenbasis stammt vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (Ref. 25).

 Eine Datei mit den aktuellen Regelungen der Kommunen (Quelle: MBJS Brandenburg, Ref. 25) gibt es hier zum Herunterladen: 20230802_Hauptsatzungen.pdf

 

 Kinder- und Jugendgremien

Über 40 Gremien von Kindern und Jugendlichen gibt es inzwischen im Land Brandenburg. Ob Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente – ihre Organisationsformen und Tätigkeiten sind vielfältig. Allen gemeinsam ist aber das Engagement für und in ihren Kommunen. Hinter fast allen Gremien stecken auch Begleitstrukturen, die sie unterstützen, Türen öffnen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eine Übersicht über die bestehenden Gremien gibt es auf der folgenden Karte (zum Öffnen auf das Bild klicken).

BildJugendgremien

 Kinder- und Jugendbeauftragte

Seit der Einführung des §18a in die Brandenburger Kommunalverfassung wurden außerdem eine Vielzahl an neuen Kinder- und Jugendbeauftragten ernannt. Zusammen mit Strukturen, die in Kommunen und auf Kreisebene in ähnlicher Weise wirken und die Interessen der Kinder- und Jugendlichen vertreten, gibt es inzwischen auch über 40 Personen und Organisationen, die sich neben den Kinder- und Jugendgremien, den Jugendverbänden und engagierten Personen haupt- oder ehrenamtlich für die Belange junger Menschen einsetzen.

Seit Ende 2021 gibt es außerdem auf der Landesebene mit Katrin Krumrey eine Kinder- und Jugendbeauftragte.  

Eine Übersicht über die kommunalen Beauftragten gibt es auf der Karte (zum Öffnen auf das Bild klicken):

BildBeauftragte

Bürger*innenhaushalte

Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung für junge Menschen gibt es über die Bürger*innenhaushalte in den Kommunen. Auch wenn es hier teilweise noch Nachholbedarf gibt, den das Projekt JUBU – Jugendbeteiligung und Bürgerbudgets aufgreift, zeigt die Karte doch einen ersten Überblick (zum Öffnen auf das Bild klicken):

BildBudgets

Beratung und Begleitung

Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt und berät, qualifiziert und vernetzt in allen Bereichen:

  • die Kommunen bei der Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung: es entwickelt gemeinsam mit den kommunalen Akteur*innen Beteiligungsstrategien, -konzepte und Leitfäden für die Verwaltung. Dabei wird es von freiberuflichen Berater* innen unterstützt, die über das Beratungsprogramm des Landes finanziert werden können. Es bietet Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote und informiert regelmäßig über die neuesten Entwicklungen.
  • die Kinder- und Jugendgremien als Interessenvertretungen: Gemeinsam mit der Bildungsstätte „Stiftung Begegnungsstätte Gollwitz"  wird zu diesem Zweck das Programm „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente" umgesetzt. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite: https://www.schlossgollwitz.de/de/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente.html
  • die Kinder- und Jugendbeauftragten: Wir bieten Qualifizierungen und Vernetzungstreffen an.

Das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg ist ein Projekt der:

kijube der patritaetische Stiftung Wohlfarhtspflege Brandenburg Logo
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Es wird finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.